22. DEZEMBER
2001
Moderner Rechtsrahmen
für E-Commerce in Deutschland:
Gesetz zum Elektronischen Geschäftsverkehr tritt in Kraft
Am 21. Dezember 2001 trat das Gesetz zum
Elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) in Kraft. Es enthält
wichtige Änderungen des Teledienstegesetzes (TDG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes
(TDDSG). Das EGG setzt den wesentlichen Teil der EU E-Commerce-Richtlinie
in Deutschland um.
Mit dem Herkunftslandprinzip gilt für
in Deutschland niedergelassene Anbieter deutsches Recht, auch wenn
sie ihre Dienste im europäischen Ausland erbringen. Dies schafft
Rechtssicherheit und erleichtert das Angebot ihrer Dienste im gesamten
Binnenmarkt. Die Verbraucher können damit zukünftig sicher
sein, im elektronischen wie im traditionellen Geschäftsverkehr
die gleichen rechtlichen Standards vorzufinden.
Darüber hinaus wurde die in Deutschland
bisher schon geltende Zulassungsfreiheit und Haftungsprivilegierung
für Diensteanbieter gemeinschaftsweit vereinheitlicht: Diensteanbieter
werden auch in Zukunft von der Verantwortung für Vorgänge
freigestellt, die sie nicht kennen und technisch nicht beeinflussen
können.
Gleichzeitig modernisiert das EGG den elektronischen
Mediendatenschutz für Teledienste. Der Datenschutz ist ein
herausragender Wettbewerbsfaktor und Qualitätserweis für
die Unternehmen und eine essentielle Grundlage für das Vertrauen
der Verbraucher in die neuen Dienste. Das TDDSG schafft die Voraussetzungen,
unter denen Anbieter von Telediensten die personenbezogenen Daten
ihrer Nutzer in fairer Weise wirtschaftlich nutzen können.
Die neuen Bestimmungen dienen der Klarstellung und einem transparenteren
Aufbau des Gesetzes und werden zu einer besseren Handhabung des
Gesetzes führen. Insbesondere werden die Instrumente für
eine elektronische Einwilligung des Nutzers in die Verwendung seiner
personenbezogenen Daten so gestaltet, dass eine breite Anwendung
dieses Instruments im elektronischen Geschäftsverkehr gewährleistet
wird.
Das EGG folgt der Reform des Rechts der elektronischen
Signaturen, das die Voraussetzung für einen sicheren elektronischen
Geschäftsverkehr bildet. Es wurde mit dem neuen Signaturgesetz
und der neuen Signaturverordnung europaweit vereinheitlicht. Zugleich
wurden die Formvorschriften des Privatrechts so angepasst, dass
mit Hilfe einer gesetzlichen elektronischen Signatur auch rechtsverbindlich
gehandelt werden kann. Damit ist eine rechtliche Gleichbehandlung
des elektronischen Geschäftsverkehrs gegenüber der traditionellen
Schriftform sichergestellt.
In naher Zukunft wird darüber
hinaus auch der Einsatz elektronischer Signaturen im öffentlichen
Bereich möglich sein. Damit wird dem Bürger ermöglicht,
auch mit der Verwaltung elektronisch zu kommunizieren. Dies wird
eine Vielzahl von Behördengängen entbehrlich machen.
Um den Verbraucherschutz auch im E-Commerce voll zur Geltung zu
bringen, ist auch die Eigenverantwortung der Wirtschaft zunehmend
gefordert, z.B. durch die Einführung von Gütesiegeln,
der Aufstellung von Verhaltenskodizes und der Entwicklung von Verfahren
zur alternativen Streitschlichtung.
Quelle: |
Pressemitteilungen des Bundeswirtschaftsministeriums |
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