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FEBRUAR
2002
Das ICANN Schiedsverfahren
- effektive Hilfe bei internationalen Domainstreitigkeiten
Während innerhalb des Geltungsbereichs
des deutschen Rechts Ansprüche auf Unterlassung von rechtswidriger
Nutzung von Domainnamen effektiv gerichtlich durchgesetzt werden können,
ist dies im Ausland, besonders außerhalb der Europäischen
Union oder den Vereinigten Staaten mitunter mit erheblichen rechtlichen
und praktischen Schwierigkeiten verbunden. Das 1999 eingeführte
ICANN-Schiedsverfahren kann hier eine sinnvolle Hilfe zur effektiven
und schnellen Durchsetzung von Namensschutzrechten sein.
Mit dem Herkunftslandprinzip gilt für
in Deutschland niedergelassene Anbieter deutsches Recht, auch wenn
sie ihre Dienste im europäischen Ausland erbringen. Dies schafft
Rechtssicherheit und erleichtert das Angebot ihrer Dienste im gesamten
Binnenmarkt. Die Verbraucher können damit zukünftig sicher
sein, im elektronischen wie im traditionellen Geschäftsverkehr
die gleichen rechtlichen Standards vorzufinden.
Vor allem wenn ein deutsches Unternehmen
ins Ausland expandieren möchte und sich für die neue ausländische
Niederlassung "seine Domain" mit der entsprechenden Länderendung
registrieren lassen möchte und dabei feststellt, dass die Domain
schon "vorsorglich" von einem Domaingrabber belegt wurde,
ist effektiver Rechtschutz meist problematisch. Selbst wenn es gelingt
vor einem ausländischen Gericht einen vergleichsweise schwierigen
markenrechtlichen Prozess zu gewinnen, kann es unter Umständen
immer noch fraglich sein, ob der gewonnene Rechtstitel auch durchgesetzt
werden kann.
Die UDPR-Richtlinie der ICANN
Die oberste internationale Internet-Verwaltungsbehörde ICANN
(Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) hat speziell
für solche Fälle inzwischen ein eigenes Schiedsverfahren
ins Leben gerufen. Dieses Schiedsverfahren ist in der Schlichtungsregel
UDRP (Uniform Dispute Resolution Policy) und der RUDRP (Rules for
Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy, Verfahrensordnung
für das Schlichtungsverfahren) geregelt und hat für den
Antragsteller vor allem den Vorteil, dass in dem aus diesem Verfahren
resultierenden Schiedspruch die nationale Vergabestelle direkt zur
Löschung oder Übertragung der streitgegenständlichen
Domain verpflichtet wird. Eine effektive Vollstreckung des Schiedspruchs
ist damit gewährleistet. Allerdings kann vor dem Schiedsgericht
kein Schadensersatz- oder Auskunftanspruch durchgesetzt werden.
Dies ist alleine Sache der ordentlichen Gerichte des jeweiligen
Landes.
Kosten für den Antragsteller
Der große Nachteil des ICANN-Schiedsverfahrens ist, dass der
Antragsteller auf jeden Fall, also auch im Falle des Obsiegens die
Verfahrenskosten zu tragen hat. Die Kosten des Verfahrens richten
sich danach, welche Schiedstelle angerufen wird. Mit Kosten von
750 bis 2.000 Dollar muss aber auf jeden Fall gerechnet werden.
Darüber hinaus können auch noch Anwaltskosten fällig
werden, wenn sich der Antragsteller vor dem Schiedsgericht anwaltlich
vertreten lassen möchte. IN der Regel dürften die Kosten
des Schiedsgerichtsverfahrens aber immer noch günstiger sein,
als die Rechtsverfolgung vor einem nationalen Gericht mit ungewissem
Ausgang.
Die akkreditierten Schiedsgerichte
Als Schiedsrichter stehen verschiedene, nordamerikanische oder internationale
Organisationen bereit, die sich bei der ICANN als Schiedstelle akkrediert
haben. Die vier bekanntesten Schiedsgerichte sind das CPR Institute
for Dispute Resolution (CPR) mit Sitz in New York, das Dispute.org/eResolution-Consortium
(DeC) mit Sitz in Montreal, das National Arbitration Forum (NAF)
mit Sitz in Minneapolis und das wohl bekannteste und aus deutscher
Sicht interessanteste Schiedsgericht die WIPO (World International
Property Organisation) in Genf. Das WIPO Schiedsgericht besteht
aus 150 Schiedsrichtern aus aller Welt, darunter auch einige Deutsche.
Erste Untersuchungen aufgrund der ersten 2000 Entscheidungen haben
ergeben, dass trotz der Anwendung einer einheitlichen Policy die
Tendenz der verschiedenen Schiedsgerichte in der Auslegung sehr
unterschiedlich zu sein scheint. Während das bei der WIPO angesiedelte
"arbitration and mediation center" in fast 70 % der Fälle
für den Antragsteller entschieden habe, liegen diese Raten
bei einem anderen Schiedsgericht nur bei 44%. Dies hat die Präferenz
der Antragssteller für dieses Schiedsgericht in den letzten
beiden Jahren noch verstärkt.
Der Gang des Verfahrens
Das Verfahren wird vom Antragsteller mit dem Einreichen der Antragsschrift
eingeleitet. Die Antragsschrift sollte bereits alle für die
Entscheidung des Schiedsgerichts relevanten rechtlichen Gesichtspunkte
enthalten. Eine mündliche Verhandlung oder der Austausch weiterer
Schriftsätze ist nicht vorgesehen. Der Antragsgegner hat seinerseits
die Möglichkeit innerhalb einer Frist von zehn Arbeitstagen
eine Verteidigungsschrift beim Schiedsgericht einzureichen. Er kann
aber auch ein ordentliches Gericht anrufen. Wenn der Domaininhaber
Klage vor einem ordentlichen Gericht erhebt, wird das Schiedsverfahren
bis zur Entscheidung des nationalen Gerichts ausgesetzt. Ansonsten
trifft das Schiedsgericht aufgrund der eingereichten Schriftsätze
eine abschließende Entscheidung und weist im Falle des Obsiegens
des Antragsstellers die nationale Registrierungsstelle an, die Domain
zu löschen oder direkt an den rechtmäßigen Inhaber
zu übertragen.
Die materiellen Voraussetzungen für den Anspruch
Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs nach der UDPR
sind der Beweis, dass die angemeldete Domain mit einem Warenzeichen
oder einer Dienstleistung identisch oder ihr zum Verwechseln ähnlich
ist, dass der derzeitige Domaininhaber kein Recht oder ein berechtigtes
Interesse an der Domain hat und dass der Domain-Name bösgläubig
angemeldet wurde und genutzt wird. Im Falle des Domaingrabbings,
vor allem wenn dem Antragsteller die Domain bereits vom bisherigen
Domaininhaber zum Kauf angeboten wurde, dürfte dies in der
Regel kein Problem sein.
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Website des internationalen Schiedsgerichts
WIPO.
Website der "Internet- Verwaltungsbehörde"
ICANN
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Die ICANN oder Internet Corporation for...
UDRP (Uniform Dispute Resolution Policy) ist...
WWW-Adresse eines Servers. Beispiel: http://www.bokowsky.de, wobei...
World International Property Organisation. Internationales Schiedsgericht...
Domain-Grabbing bezeichnet eine zweifelhafte Geschäftspraxis, bei...
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