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MÄRZ 2002
Was muss ins Impressum? Die Pflichtangaben nach dem Teledienstegesetz.
Die Anbieter von Online-Inhalten müssen sich nach der Ausweitung des Teledienstegesetzes (TDG) mit dem Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) zum 1. Januar 2002 in noch größerem Rahmen als bisher gegenüber den Nutzern ausweisen.

Insbesondere werden nunmehr erweiterte Angaben im Impressum verlangt. Und obschon die Pflichtangaben manchem doch ziemlich übertrieben erscheinen, sollte man sich um eine unverzügliche redaktionelle Überarbeitung der eigenen Website kümmern; Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden! Und wie zu erwarten war, laufen schon die ersten Abmahnwellen in Sachen "Impressum". Es wurde inzwischen sogar ein Fall öffentlich bekannt, bei dem ein Rechtsanwalt systematisch Kollegen abgemahnt hat, die die gesetzlich geforderten Pflichtangaben auf Ihrer Website nicht rechtzeitig bereit gestellt hatten.

Was muss also tatsächlich im Impressum vorhanden sein?

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste (darunter fällt auch jede kommerzielle Unternehmenswebsite) mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den/ die Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich E-Mail-Adresse,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
6. Bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Angehörigen anderer freier Berufe sind darüber hinaus die folgende Angaben zwingend erforderlich:
a) die Kammer, der die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind.

In der Regel wird es genügen diese Informationen zusammen gefasst auf einer Impressumsseite zu präsentieren, die zumindesten von der Startseite aus mit einem klar erkannbaren Link zu erreichen ist.

Außerhalb der neuen Mediengesetze sind auch die "traditionellen" Gesetze des Handelsrechts bezüglich der korrekten Firmierung zu beachten. Ob Websites mit Geschäftsbriefen im Sinne des Handelsrechts gleichgesetzt werden müssen ist aber unter Juristen noch umstritten. Jedenfalls kann es nicht schaden im Impressum, "höchstvorsorglich" auch die für Geschäftsbriefe geltenden gesetzlichen Erfordernisse zu erfüllen: Bei GmbHs erfordert § 35a GmbHG auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, die Angabe der Rechtsform, des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Darüber hinaus ist die Angabe des oder der Geschäftsführer sowie ggf. des Vorsitzenden des Aufsichtsrats erforderlich. Ähnliche Vorschriften enthalten § 80 AktG für Aktiengesellschaften, § 125a HGB für offene Handelsgesellschaften und § 37a HGB für sonstige Kaufleute.

Im eigenen Interesse... was darüber hinaus auch noch ins Impressum sollte:

Neben diesen gesetzlich vorgeschriebnen Hinweisen, sollte im eigenen Interesse des Anbieters infolge einer (recht fragwürdigen) Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg im Impressum auch noch ein Hinweis bezüglich der auf der Website gesetzten Links enthalten sein. Derjenige, der einen Link setzt, muss nach Ansicht des Gerichts deutlich erklären, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat und sich deshalb ausdrücklich von allen Inhalten dieser gelinkten Seiten distanziert und sich die Inhalte dieser Seiten deshalb auch nicht zu Eigen macht.

Und wenn man schon mal dabei ist... schadet sicherlich auch ein Haftungsausschluss bezüglich der auf der Website enthaltenen Informationen und Downloadelemente und entsprechende markenrechtliche Hinweis nicht.

Unser Tipp: Wenn noch Unischerheiten bestehen sollten Sie sich als Formulierungshilfe einfach mal die Impressumsangaben großer Unternehmen ansehen und die dort gegebenen Hinweise vergleichen oder klicken Sie einfach mal auf unsere Impressumsseite.

 


Das vollständige TelediensteG.
Das Impressum von Bokowsky + Laymann





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