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JANUAR 2003
Neufassung der Preisangabeverordnung
erweitert die Informationspflichten für Online-Shops
Die zum 1. Januar 2003 in Kraft getretene
Änderung der Preisangabenverordnung
beinhaltet nicht zuletzt für Betreiber von Online-Shops eine
erweiterte Informationspflicht. Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder
geschäftsmäßig oder regelmäßig Waren oder
Leistungen anbietet muss künftig ausdrücklich darauf hinweisen,
dass die im Internet, im Katalog oder auf den Werbemitteln publizierten
Preisangaben die Umsatzsteuer und sämtliche anderen Preisbestandteile
enthalten. Darüber hinaus muss dort auch angegeben werden, ob
für den Kunden zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen.
Diese Angaben müssen gemäß §1, Abs. 6 zufolge
auch deutlich wahrnehmbar sein; sie dürfen also nicht nur auf
einer AGB-Seite versteckt werden, sondern müssen unmittelbar
bei den Preisen stehen.
Bislang hat die Rechtsprechung einen ausdrücklichen Hinweis auf
Selbstverständlichkeiten wie das Enthaltensein der Umsatzsteuer
im angegebenen Preis als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
aufgefasst - ein solcher Hinweis, so die richterliche Begründung
dazu sinngemäß, suggeriere dem ahnungslosen Kunden, dass
die Preisangaben der Mitbewerber diesen selbstverständlichen
Preisbestandteil normalerweise ausklammerten, was sie aufgrund der
Preisangabenverordnung aber gar nicht dürften. Dieser Argumentation
der Rechtsprechung wird durch die Gesetzesänderung nun gewissermaßen
der Teppich unter den Füßen weggezogen und gewendet.
Die genannten Informationsverpflichtungen gelten nicht nur für
diejenigen Fernabsatzgeschäfte, die von den Vorschriften des
ehemaligen Fernabsatzgesetzes (Widerrufsrecht etc., jetzt gemäß
§312b, Abs. 3 BGB) erfasst werden. Vielmehr lässt §9,
Abs. 3 der geänderten Preisangabenverordnung sie auch für
den Online-Vertrieb von Lebensmitteln, Haushaltsgegenständen
des täglichen Bedarfs sowie für Reiseleistungen gelten.
Verstöße gegen die Preisangabeverordnung können als
Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Außerdem
drohen auch Kosten durch Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbraucherschutzorganisationen.
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